Задание
Wer krank wird, hat es in Deutschland normalerweise nicht schwer, medizinische Hilfe zu finden. Es gibt ein dichtes Netz von leicht zugänglichen Behandlungsangeboten. Die Kosten für Behandlungen und Untersuchungen trägt größtenteils die Krankenversicherung. Sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden, ist trotzdem nicht immer einfach.
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Объекты 1
Krankenversicherung
Ambulante Behandlung
Stationäre Behandlung
Apotheken
Beratung und Selbsthilfe
Объекты 2
- Alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Dies soll dafür sorgen, dass niemand wegen einer Erkrankung in finanzielle Not gerät. Wer krankenversichert ist, zahlt normalerweise keine oder nur einen zumutbaren Teil der Behandlungskosten und ist finanziell abgesichert, wenn er nicht arbeiten kann.
- In Deutschland besteht das Prinzip der „Freien Arztwahl“ – das heißt, Versicherte können selbst entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden. Ärztinnen und Ärzte wiederum sind grundsätzlich verpflichtet, jeden Versicherten zu behandeln.
Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst in ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Dort wird entschieden, ob es nötig ist, eine Spezialistin oder einen Spezialisten in die Behandlung einzubeziehen. - Die meisten Krankenhäuser in Deutschland behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Ob eine Krankenhausbehandlung nötig ist, entscheidet der Haus- oder Facharzt – es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Wenn „ambulant“ behandelt werden kann, ist es möglich, am gleichen Tag wieder nach Hause zu gehen. Ist ein längerer Klinikaufenthalt mit Übernachtung nötig, soll der Patient im Krankenhaus untergebracht und gepflegt werden. Dabei müssen auch gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung für Unterbringung und Verpflegung leisten.
- Hier kann man sich auch über Arzneimittel informieren und beraten lassen. Wenn die Ärztin oder der Arzt ein Medikament verschrieben hat, muss ein kleiner Teil der Kosten selbst gezahlt werden, den Rest zahlt die Krankenkasse. Die sogenannte Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Medikament und entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Privat Versicherte müssen ihre Medikamente zunächst in voller Höhe selbst bezahlen, bekommen die Kosten aber später von ihrer Versicherung erstattet.
- In Deutschland gibt es ein breites Angebot zur persönlichen Unterstützung im Krankheitsfall: Dazu zählen zum Beispiel Selbsthilfegruppen, unabhängige Patientenberatung, psychosoziale Beratungsstellen und Beratungsangebote der Krankenkassen und Gesundheitsämter. Informationsmaterial und Broschüren zu verschiedenen Gesundheitsthemen bietet das Bundesministerium für Gesundheit speziell für Migrantinnen und Migranten auf der Website „Migration und Gesundheit“ in vielen Sprachen.