Welche Überschrift passt? Ordnen Sie zu. Mythos 3: In Deutschland werden Tierversuche für Kosmetik trotz der Verbote immer noch durchgeführt Mythos 7: Kosmetikhersteller exportieren aus dem nicht-europäischen Ausland Produkte, die dort an Tieren getestet wurden Mythos 5: Die Kosmetikindustrie würde trotz des Verbotes lieber an Tieren testen Mythos 1: Lippenstift, Kajal oder Wimperntusche werden an Tieren getestet Mythos 6: Wenn Kosmetikhersteller in Deutschland keine Tierversuche durchführen, machen sie das stattdessen in einem der Nachbarländer Mythos 4: Es gibt aussagekräftige Listen über tierversuchsfreie Kosmetikprodukte im Internet Mythos 2: Duschgel, Shampoo und Cremes dürfen weiterhin an Tieren getestet werden Nein. Die verwirrenden Angaben, die sich häufig im Internet finden, ergeben sich möglicherweise daraus, dass viele der Substanzen, die vor den gesetzlichen Verboten getestet wurden, auch heute noch in Kosmetik enthalten sind. Für die Entwicklung neuer Produkte kann man vielfach auf diese vorhandenen Daten zurückgreifen. Außerdem ist die Erprobung von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen mit Alternativmethoden – also ohne Tierversuche – rechtlich ausreichend. Neue Versuche zum Testen der Verbrauchersicherheit von Kosmetik nach Inkrafttreten der EU-weiten Verbote bleiben damit ein Mythos. Die Kosmetikbranche fördert die Entwicklung und Verwendung von Alternativmethoden. Das geschieht aus gutem Grund: Tierversuchsfreie Methoden in diesem Bereich sind in der Anwendung deutlich günstiger und erzielen schneller aussagekräftige Ergebnisse. Schon seit vielen Jahren kommt die deutsche Kosmetikbranche ohne Tierversuche aus. Auch sogenannte pflegende Produkte sind von dem Verbot betroffen. Das Verbot aus dem Tierschutzgesetz von 1986 wurde schon 1998 um diese Produktgruppe erweitert. Mythos 6: Wenn Kosmetikhersteller in Deutschland keine Tierversuche durchführen, machen sie das stattdessen in einem der NachbarländerInnerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 2004 einheitlich ein Verbot für Tierversuche. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, dies in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Auch die Einfuhr von Produkten, die an Tieren getestet wurden, ist in den EU-Mitgliedsstaaten seit 2013 gesetzlich untersagt. Dekorative Kosmetikprodukte wie etwa Schminke dürfen bereits seit 1986 in Deutschland nicht mehr an Tieren getestet werden. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet dies für die Entwicklung solcher Produkte. Inhaltsstoffe, die in aktuellen und angeblich tierversuchsfreien Kosmetik-Produktlinien enthalten sind, sind vor der Einführung der gesetzlichen Verbote fast ausnahmslos an Tieren getestet worden. Auch Hersteller von tierversuchsfreier Kosmetik nutzen die mit Hilfe von Tierversuchen einst zustande gekommenen Erkenntnisse über deren Verträglichkeit. Daher benutzen die Ersteller solcher Listen und Gütesiegel unterschiedliche Definitionen, was sie mit „tierversuchsfrei“ tatsächlich meinen. Eine aussagekräftige Unterscheidung der heute in der EU verkäuflichen Produkte ist also nicht möglich: Aufgrund der ausführlichen Verbote sind alle Kosmetikprodukte in dem gleichen Maße „tierversuchsfrei“ bzw. „nicht tierversuchsfrei“. In bestimmten Ländern außerhalb der EU sind Tierversuche für neue Kosmetikprodukte jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Global agierende Firmen, die auch in diesen Ländern tätig sind, dürfen die Ergebnisse der dortigen Versuche jedoch nicht in Europa für die Zulassung verwenden.
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  • Объекты 1
    • Mythos 3: In Deutschland werden Tierversuche für Kosmetik trotz der Verbote immer noch durchgeführt
    • Mythos 7: Kosmetikhersteller exportieren aus dem nicht-europäischen Ausland Produkte, die dort an Tieren getestet wurden
    • Mythos 5: Die Kosmetikindustrie würde trotz des Verbotes lieber an Tieren testen
    • Mythos 1: Lippenstift, Kajal oder Wimperntusche werden an Tieren getestet
    • Mythos 6: Wenn Kosmetikhersteller in Deutschland keine Tierversuche durchführen, machen sie das stattdessen in einem der Nachbarländer
    • Mythos 4: Es gibt aussagekräftige Listen über tierversuchsfreie Kosmetikprodukte im Internet
    • Mythos 2: Duschgel, Shampoo und Cremes dürfen weiterhin an Tieren getestet werden
  • Объекты 2
    • Nein. Die verwirrenden Angaben, die sich häufig im Internet finden, ergeben sich möglicherweise daraus, dass viele der Substanzen, die vor den gesetzlichen Verboten getestet wurden, auch heute noch in Kosmetik enthalten sind. Für die Entwicklung neuer Produkte kann man vielfach auf diese vorhandenen Daten zurückgreifen. Außerdem ist die Erprobung von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen mit Alternativmethoden – also ohne Tierversuche – rechtlich ausreichend. Neue Versuche zum Testen der Verbrauchersicherheit von Kosmetik nach Inkrafttreten der EU-weiten Verbote bleiben damit ein Mythos.
    • Die Kosmetikbranche fördert die Entwicklung und Verwendung von Alternativmethoden. Das geschieht aus gutem Grund: Tierversuchsfreie Methoden in diesem Bereich sind in der Anwendung deutlich günstiger und erzielen schneller aussagekräftige Ergebnisse. Schon seit vielen Jahren kommt die deutsche Kosmetikbranche ohne Tierversuche aus.
    • Auch sogenannte pflegende Produkte sind von dem Verbot betroffen. Das Verbot aus dem Tierschutzgesetz von 1986 wurde schon 1998 um diese Produktgruppe erweitert.
    • Mythos 6: Wenn Kosmetikhersteller in Deutschland keine Tierversuche durchführen, machen sie das stattdessen in einem der NachbarländerInnerhalb der Europäischen Union \(EU\) gilt seit 2004 einheitlich ein Verbot für Tierversuche. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, dies in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
    • Auch die Einfuhr von Produkten, die an Tieren getestet wurden, ist in den EU-Mitgliedsstaaten seit 2013 gesetzlich untersagt.
    • Dekorative Kosmetikprodukte wie etwa Schminke dürfen bereits seit 1986 in Deutschland nicht mehr an Tieren getestet werden. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet dies für die Entwicklung solcher Produkte.
    • Inhaltsstoffe, die in aktuellen und angeblich tierversuchsfreien Kosmetik-Produktlinien enthalten sind, sind vor der Einführung der gesetzlichen Verbote fast ausnahmslos an Tieren getestet worden. Auch Hersteller von tierversuchsfreier Kosmetik nutzen die mit Hilfe von Tierversuchen einst zustande gekommenen Erkenntnisse über deren Verträglichkeit. Daher benutzen die Ersteller solcher Listen und Gütesiegel unterschiedliche Definitionen, was sie mit „tierversuchsfrei“ tatsächlich meinen. Eine aussagekräftige Unterscheidung der heute in der EU verkäuflichen Produkte ist also nicht möglich: Aufgrund der ausführlichen Verbote sind alle Kosmetikprodukte in dem gleichen Maße „tierversuchsfrei“ bzw. „nicht tierversuchsfrei“. In bestimmten Ländern außerhalb der EU sind Tierversuche für neue Kosmetikprodukte jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Global agierende Firmen, die auch in diesen Ländern tätig sind, dürfen die Ergebnisse der dortigen Versuche jedoch nicht in Europa für die Zulassung verwenden.