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Altersfreigabe
Das Thema „Wer darf welchen Film ab welchem Alter sehen” ist ein Dauerbrenner und sorgt bisweilen für verständlichen, wenn auch unvermeidbaren Unmut unter den Besuchern. Wir stehen zwischen allen Stühlen, denn wir müssen uns – ohne Ausnahme – strikt an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbst-Kontrolle der Filmwirtschaft) halten. Verstoßen wir gegen dieses Gesetz, schließt man uns im schlimmsten Fall das Kino oder verurteilt uns zu entsprechenden Geldstrafen.
Die Entscheidung über die Altersfreigabe trifft ein Gremium aus Vertretern „gesellschaftlich relevanter Gruppen” (Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker u.ä.m.), Kirchenverbänden (evangelisch, katholisch, jüdisch), Film-, bzw. Kinoverbände und Jugendbehörden.
Eine weitere Hürde vor dem Kinogenuss ist das „Jugendschutzgesetz”. Dieses verbietet es Kindern zwischen 6 und 14 nach 20:00 Uhr alleine noch im Kino zu sitzen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren muss die Vorstellung vor 22:00 Uhr und bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor 24:00 Uhr beendet sein. Damit können beispielsweise 16-jährige einen Film „Freigegeben ab 16 Jahren” in unserer Spätvorstellung um 22:30 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ansehen (jeh nach Filmlänge).
Soweit die Gesetzeslage, die wir nicht zu verantworten haben, die wir aber auch im Sinne des Gesetzgebers verstehen und unterstützen. Wir appellieren daher an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, die wir enttäuschen müssen. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person (z.B. Geschwister, Onkel, Tante, Großeltern...), die von den Eltern (=Personensorgeberechtigt) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Das Thema „Wer darf welchen Film ab welchem Alter sehen” ist vor kurzem aufgetaucht.
Das Thema „Wer darf welchen Film ab welchem Alter sehen” ist seit langem diskutiert.
Falls man das Gesetz verstößt, kann man vor Gericht stehen.
Kinobesucher entscheiden selbst ob wer welchen Film und ab welchem Alter sehen dürfe.
Falls Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten haben, können Kindern im Alter von sechs Jahren von jedem Verwandten begleitet werden.
Kinder im Alter von 15 Jahren können allein ins Kino gehen und Filme bis 22 Uhr sehen.
Menschen im Alter von 18 Jahren können die ganze Nacht Filme im Kino sehen.
Jugendliche im Alter von 18 Jahren können Filme im Kino bis 24 Uhr sehen.